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Psychologische Psychotherapie

Ich bin Diplom-Psychologin mit Approbation zur Psychologischen Psychotherapeutin (Verhaltenstherapie) und Eintrag in das Arztregister bei der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen. Somit erfülle ich die Voraussetzungen zur Abrechnung mit den Beihilfestellen und den meisten Privatversicherungen. Ich rechne nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab.

Privatversicherte

Die Verträge der Privatversicherungen unterscheiden sich hinsichtlich des Leistungsumfangs und der Formalitäten. Bitte erkundigen Sie sich vorab, welche Leistungen zur Psychotherapie in Ihrem Vertrag vereinbart wurden und welche Formalitäten zu erfüllen sind. Ich rechne nach der GOP mit dem 2,3-fachen Satz ab und nach den neuen Analogziffern (Empfehlungen mit Geltung vom 1.7.2024).  Hier finden Sie weitere Informationen:

api.bptk.de/uploads/Uebersicht_Analogleistungen_gemaess_Abrechnungsempfehlungen_B_Pt_K_B_Ae_K_PKV_Beihilfe_2024_07_01_5d59d963de.pdf

 

Eine Therapiesitzung je 50 Min. kostet aktuell: 167,58€

 

Hier sehen Sie die Berechnungsgrundlagen:

 

Ziffer 812 analog (2,3-fach) je 50 Min.: 134,06

Ziffer 801 analog (2,3-fach): 33,52 €

 

Bei Bedarf fallen weitere Kosten an für Biographische Anamnese, Berichterstellung, Schreibgebühr, Testungen, telefonische Beratung etc. Die Leistungen können Sie der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und dem oben verlinkten Dokument entnehmen.
 

Beihilfeberechtige

Link zur Information über Psychotherapie für Beihilfeberechtigte

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/Merkblaetter/psychotherapie.pdf?__blob=publicationFile&v=2

 

1. Antragsfreie Leistungen: Sprechstunde, Akuttherapie, Kurzzeitherapie

Bitte beachten Sie, dass wir vorab in max. drei Sprechstunden zunächst den Therapiebedarf klären und dann entscheiden, ob eine antragsfreie Akuttherapie (Krisenintervention) mit max. 12 Sitzungen oder eine antragsfreie Kurzzeittherapie mit max. 24 Sitzungen notwendig sind. Eine Kurzzeittherapie kann sich an die Akuttherapie anschließen, wenn z.B. zunächst eine Stabilisierung notwendig ist, sich darüber hinaus aber noch weiterer Therapiebedarf ergibt. Diese Leistungen sind ohne Gutachterverfahren möglich und müssen in den meisten Fällen nur kurz bei der Beihilfesstelle angezeigt und in der Rechnung gekennzeichnet werden. Die Sitzungen der Akuttherapie werden auf die Kurzzeittherapie angrechnet. Wenn Sie 12 Sitzungen Akuttherapie ausschöpfen, stehen Ihnen nur noch 12 Sitzungen Kurzzeittherapie zu. Danach ist weitere Psychotherapie grundsätzlich möglich, muss aber über ein Gutachterverfahren und Antragsstellung bewilligt werden.

 

2. Antragspflichtige Leistungen: max. 60 Sitzungen Verhaltenstherapie (plus 20)

Das maximale Kontingent für Verhaltenstherapie beträgt 60 Sitzungen plus 20 Sitzungen im begründeten Ausnahmefall. Sowohl die Sitzungen der Akuttherapie als auch die Sitzungen der Kurzzeittherapie werden auf weitere antragspflichtige Psychotherapiesitzungen angrechnet. Wenn Sie also bereits 24 Sitzungen Kurzzeitherapie in Anspruch genommen haben, stehen Ihnen nur noch 36 Sitzungen Verhaltenstherapie zu.

 

3. Abrechnung

Seit dem 1.7.24 rechne ich neben dem GOP nach den neuen GOP-Analogziffern (Empfehlungen mit Geltung vom 1.7.2024) ab. Bitte klären Sie vorab selbst, ob Ihre Beihilfestelle die Kosten nach den neuen Analogziffern übernimmt. Die meisten Beihilfestellen haben sich den Empfehlungen angeschlossen, ansonsten müssen Sie entstehende Differenzbeträge selbst zahlen. Hier finden Sie dazu weitere Informationen, die Sie auch bei der Beihilfestelle vorlegen können:

https://api.bptk.de/uploads/Uebersicht_Analogleistungen_gemaess_Abrechnungsempfehlungen_B_Pt_K_B_Ae_K_PKV_Beihilfe_2024_07_01_5d59d963de.pdf

 

1) Ziffer 812 analog (2,3-fach) je 50 Min.: 134,06 €

    wird abgrechnet bei:

  • Psychotherapeutischer Sprechstunde zur Diagnostik und Abklärung des Therapiebedarfes (max. 3 Sitzungen im Kalenderjahr)
  • Psychotherapeutischer Akutbehandlung in Krisenfällen (max. 12 Sitzungen im Jahr)
  • Psychotherapeutischer Kurzzeitherapie (max. 24 Sitzungen im Jahr)

 

2) Ziffer 870 (2,3-fach): 100,55 €

    wird abgrechnet bei:

  • Bewilligungspflichtiger Psychotherapie (Gutachterverfahren, max. 60 plus 20 Sitzungen)
  • Probatorischer Sitzung (max. 5 Sitzungen)

 

Zusätzlich kommt zu jeder der unter 1) und 2) genannten Sitzungen die folgende Ziffer dazu:

Ziffer 801 analog (2,3-fach): 33,52 €

  • für den aktuellen Psychischen Befund

 

Selbstzahler

Als Selbstzahler/in unterliegen Sie keinen Vorgaben. Wenn Sie die Behandlungskosten für eine Psychotherapie selbst übernehmen wollen, errechnen sich die Kosten nach den neuen Empfehlungen vom 1.7.24 zur Abrechnung mit Analogziffern im GOP 2,3-facher Satz.

 

Eine Sprechstunde oder eine Therapiesitzung je 50 Min. kosten aktuell: 167,58€

 

 

 

Schweigepflicht

Als Psychotherapeutin unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht und darf nur in begründeten Ausnahmefällen meine Schweigepflicht brechen beispielsweise bei Selbst- oder Fremdgefährdung. Die Schweigepflicht umfasst auch Auskünfte gegenüber Ehepartnern, Arbeitgeber, Sachbearbeiter/innen und weiteren Behandler/innen außer Sie entbinden mich schriftlich von meiner Schweigepflicht. Bitte lesen Sie als Privatversicherte/r auch aufmerksam Ihren Vertrag. In der Musterberufsordnung der Psychologischen Psychotherapeuten können Sie sich über die Schweigepflicht informieren: https://www.bptk.de/recht/satzungen-ordnungen.html